Qualzucht

ÖTierSchG § 5. (1) und (2) - Verbot der "Qualzucht"
(außerdem: § 22. - Verbot aller "Zuchtmethoden,
die das Wohlbefinden der Tiere länger oder dauerhaft beeinträchtigen")

In Österreich ist eine "↗Qualzuchtkommission" (QZK) gemäß TierSchG § 22c. zuständig für die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen und Empfehlungen für die wirksamere Umsetzung des bestehenden Qualzuchtverbots, bzw. die Konkretisierung von Qualzuchtmerkmalen bei Heimtieren.


🚩 Informationen der in Deutschland ansässigen Qualzucht-Evidenz Netzwerk (QUEN) gGmbH sind intransparent und fehlerhaft - als Grundlage für eine Bewertung  NICHT geeignet. (Stand: 10/2025)


Erstellen Sie Ihre Webseite gratis!