Qualzucht
ÖTierSchG § 5. (1) und (2) - Verbot der "Qualzucht"
In Österreich ist eine "↗Qualzuchtkommission" (QZK) gemäß TierSchG § 22c. zuständig für die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen und Empfehlungen für die wirksamere Umsetzung des bestehenden Qualzuchtverbots, bzw. die Konkretisierung von Qualzuchtmerkmalen bei Heimtieren.
🚩 Informationen der in Deutschland ansässigen Qualzucht-Evidenz Netzwerk (QUEN) gGmbH sind intransparent und fehlerhaft - als Grundlage für eine Bewertung von Belastungen NICHT geeignet. (Stand: 11/2025)
Lese-Empfehlung: ↗️Plädoyer für depolarisierende Kommunikation
