Qualzucht

ÖTierSchG § 5. (1) und (2) - Verbot der "Qualzucht"

In Österreich ist eine "↗Qualzuchtkommission" (QZK) gemäß TierSchG § 22c. zuständig für die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen und Empfehlungen für die wirksamere Umsetzung des bestehenden Qualzuchtverbots, bzw. die Konkretisierung von Qualzuchtmerkmalen bei Heimtieren.


🚩 Informationen der in Deutschland ansässigen Qualzucht-Evidenz Netzwerk (QUEN) gGmbH sind intransparent und fehlerhaft - als Grundlage für eine Bewertung  von Belastungen NICHT geeignet. (Stand: 11/2025)


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